Was tun bei ungerechtfertigten Bewertungen bei Jameda und Co?

Viele Arztpraxen sind mittlerweile im Internet vertreten und können auf Google oder Jameda von Patienten und Patientinnen bewertet werden. Die abgegebenen Bewertungen eröffnen dem Praxisteam einen Blick darauf, welche Prozesse und Leistungen erfolgreich sind und bei welchen nachjustiert werden muss. Gleichzeitig helfen gute Bewertungen jedoch auch dabei, neue Patentinnen und Patienten zu gewinnen. Doch was kann man tun, wenn eine Bewertung als ungerechtfertigt empfunden wird? Arzt Berater 24 gibt hier einige Tipps und stellen Lösungsmöglichkeiten vor.

Bewertungen im Internet: das Problem mit der Meinungsfreiheit

Da es die Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG gibt, kann grundsätzlich jeder seine Meinung frei äußern. Auch Bewertungen von Arztpraxen fallen natürlich unter dieses hohe Schutzgut des Bürgers. Der BGH hat daher schon im Jahr 2014 entschieden, dass die Kommunikationsfreiheit eines Bewertungsportals oftmals höher zu bewerten ist, als das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des bewerteten Arztes in der Fallgruppe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Aber auch hier gibt es dem Gesetz nach Grenzen. Unter die Meinungsfreiheit fallen weder Beleidigungen im Sinne des § 185 BGB, Hassreden, noch Schmähkritik, die allein darauf ausgerichtet ist, die Person zu demütigen und keine sachlichen Elemente mehr enthält. Auch falsche Tatsachenbehauptungen werden von der Meinungsfreiheit nicht geschützt.

Die Bewertungsportale liefern zudem in ihren Nutzungsrichtlinien Hinweise darauf, welche Art von Bewertungen nicht gestattet sind. Bei Jameda beinhalten diese insbesondere die Regelung, dass der bewertete Arzt auch der Behandelnde gewesen sein muss, die Behandlung nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, keine Beeinflussung erkennbar sein darf und der Arzt vom Patienten nicht mehrfach bewertet werden kann. Auch Google stellt klar, dass Bewertungen weder irreführend, noch beleidigend oder erfunden sein dürfen.

Welche Möglichkeiten hat der Arzt bzw. die Arztpraxis, gegen ungerechte Bewertungen vorzugehen?

In der Theorie sollte der Umgang mit einer ungerechtfertigten Bewertung einfach sein. Sollte die Bewertung Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten, so liegt eine Straftat vor, sowie gegebenenfalls ein Anspruch auf Löschung und Zahlung einer Entschädigung. Allerdings werden die meisten Bewertungen im Internet anonym abgegeben, sodass der Arzt bzw. die Ärztin zunächst gar nicht über die Daten der entsprechenden Person verfügt. Damit ist eine Anzeige kaum möglich. Der BHG hat in seinem Urteil 2014 zudem auch ausgeführt, dass die Bewertungsportale die Nutzerdaten grundsätzlich nicht herausgeben müssen, außer es liegt eine nachweisbare Straftat vor.

Die verschiedenen Online-Portale bieten allerdings auch eigene Möglichkeiten. Man kann diese anschreiben und auf die ungerechtfertigte Bewertung hinweisen, in der Hoffnung, dass das Portal diese selbst löscht. Außerdem kann man jederzeit ein Gegenkommentar verfassen. Hierbei sei jedoch direkt darauf hingewiesen, dass eine Gegendarstellung natürlich nicht die Bewertung an sich negiert, sprich, diese fließt weiterhin negativ in das Gesamtergebnis ein. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht sollte man auch bei dem Inhalt sehr vorsichtig sein, um hier nicht selbst einen Rechtsverstoß zu begehen.

Im Ernstfall empfiehlt sich anwaltlicher Rat

Die einfachste Vorgehensweise gegen eine ungerechtfertigte Bewertung ist tatsächlich, das jeweilige Portal anzuschreiben und um Prüfung der Bewertung zu bitten.

Röntgenbild

Man sollte allerdings bedenken, dass es hier etwas länger dauern kann, bis das Portal reagiert, und natürlich nicht garantiert ist, dass die Bewertung tatsächlich gelöscht wird. Zumindest sind die Portale dann jedoch auch mit in der Haftung, falls sich die Bewertung als unwahr und problematisch erweist und dennoch bestehen bleiben.

Sollte die Bewertung sehr kritisch für die Arztpraxis sein, empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung. Dabei sollte man im Idealfall einen Fachanwalt für Internetrecht heranziehen, der sich mit den verschiedenen Möglichkeiten, die Bewertung zu prüfen und zu hinterfragen, auskennt. Es gilt dabei zu bedenken, wie schädigend die Bewertung für die Ärztin bzw. den Arzt tatsächlich ist und welchen Einfluss sie auf das Bild der Praxis und deren Ruf hat.

Fazit

Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Gegen ungerechtfertigte Bewertungen kann man auch als Arzt bzw. Ärztin vorgehen. Dabei sei jedoch vorausgeschickt, dass die eigenen Möglichkeiten eher beschränkt sind und eine Prüfung durch die Bewertungsportale selbst oftmals einige Zeit dauert und nicht unbedingt zu Gunsten des Beschwerdeführers entschieden wird. Sollte die Bewertung einen großen Einfluss auf den Erfolg und den Ruf der Arztpraxis haben, lohnt es sich, einen Anwalt hinzuziehen, der in dem Metier Erfahrung nachweisen kann.