In fast allen Betrieben spielt Marketing eine große Rolle – nur Arztpraxen machen von diesem Instrument noch wenig Gebrauch. Viele Praxisbesitzer lassen sich vom Arztwerberecht abschrecken, welches das Marketing für Ärzte und Ärztinnen einschränkt. Jedoch ist Praxismarketing grundsätzlich zulässig, sofern es sich um die korrekte Dartstellung von Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkten oder des Leistungsspektrums handelt.
Selbstverständlich lohnt sich Marketing für Arztpraxen genauso wie für andere Unternehmen, schließlich geht es darum, den eigenen Bekanntheitsgrad zu erhöhen, neue Patienten und Patientinnen zu gewinnen und damit den Praxiswert zu steigern. In Zeiten der Digitalisierung ist es hinreichend wahrscheinlich, dass diese Ärzte googeln, um die für sich beste Arztpraxis zu finden. Schon allein aus diesem Grund ist sinnvoll das Praxismarketing zu optimieren, um den eigenen Erfolg zu sichern.
Nachfolgend werfen wir einen Blick auf Marketingmöglichkeiten für Ärzte, die teilweise schon mit geringem Aufwand umgesetzt werden können, ohne rechtliche Schwierigkeiten heraufzubeschwören.