Steuerberatung für Ärzte – echtes Geld sparen

Ärzte fallen als Freiberufler nach §6 der Gewerbeordnung nicht unter die Gewerbesteuer. Dennoch ist die Steuerbelastung insgesamt sehr hoch, da viele Ärzte den Spitzensteuersatz erreichen. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten, um dennoch bei der Steuer echtes Geld zu sparen. Einige stellen wir für alle Ärzte im nachfolgenden Artikel vor.

Erst Ausbildung, dann Studium

Studienplätze im Fachgebiet Medizin sind rar gesät. Oftmals durchläuft man mehrere Wartesemester, bevor man endlich seinen ersehnten Traum des Medizinstudiums aufnehmen kann. Tatsächlich bietet sich hierdurch jedoch auch eine Möglichkeit, später Steuern zu sparen. Wie? Ganz einfach! Während man auf einen freien Studienplatz wartet, absolviert man zunächst eine Berufsausbildung, die später bei den Werbungskosten anerkannt wird. Sobald man danach das Medizinstudium aufnimmt, setzt man diese Kosten in voller Höhe jährlich steuerlich ab. Dadurch schreibt man häufig Verluste, da während eines Studiums die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Da diese Verluste vortragsfähig sind, kann man sie später mit den Einnahmen aus der Praxis verrechnen und so den jährlichen Gewinn senken.

Die richtige Praxisform wählen

Aufgrund der Tatsache, dass das Gewerberecht Ärzte als Freiberufler ansieht, betreiben viele ihre Praxis auch genau in dieser Form. Bei Gemeinschaftspraxen findet man auch oft eine GbR vor. Letztere bietet den Vorteil, dass man von der Umsatzsteuer ausgeschlossen ist. Es kann sich jedoch für Ärzte lohnen, von diesen bekannten und durchaus bewährten Möglichkeiten abzuweichen und stattdessen eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Diese wird dann als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) bezeichnet. Zur Auswahl stehen dann die Personengesellschaft, die eingetragene Genossenschaft und die GmbH.

Die Wahl für eine MVZ bietet steuerlich große Vorteile. Zwar zahlt man 15 % Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf den Gewinn, diese wird jedoch nur fällig, wenn der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Es ist völlig unproblematisch, den Jahresgewinn anzusparen, um ihn später für Investitionen zu verwenden. Gleichzeitig kann ein Geschäftsführergehalt gezahlt werden, das eine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt.

Betriebliche Altersvorsorge als Absicherung und Steuervorteil

Eine weitere Möglichkeit für Ärzte, die Steuern auf ihren Gewinn zu reduzieren, ist, für sich selbst eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Die Beiträge zählen dann als Kosten der Praxisgesellschaft und senken so die Steuerlast. Die variable Beitragshöhe und die Möglichkeit, hierüber Rendite zu erwirtschaften, machen diese Möglichkeit ganz besonders interessant, um nicht nur im Alter abgesichert zu sein, sondern auch einen Steuervorteil zu generieren.

Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz

Viele Ärzte verlassen sich für die Gewinnermittlung auf die recht einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Vergleich sieht die Erstellung einer Bilanz auf den ersten Blick zwar kompliziert aus, kann sich jedoch für Ärzte steuerlich durchaus lohnen. Hier bieten sich deutlich mehr Bewertungswahlrechte für das Vermögen, die bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung schlichtweg nicht gegeben sind. Es werden nicht nur die reinen Zahlungen bewertet, sondern das Vermögen insgesamt.

Durch die Bilanzierung kann man auch als Ärztin bzw. Arzt Rückstellungen bilden, die sodann Vermögen binden, das für die Steuerberechnung nicht mehr herangezogen wird. Dazu zählt insbesondere auch die betriebliche Altersvorsorge, über die wir zuvor gesprochen haben. Auch Investitionen können sodann angerechnet werden.

Fazit

Auch Ärztinnen und Ärzte können sich durch einige Maßnahmen Steuervorteile sichern. Sei es dadurch, dass man zunächst eine Berufsausbildung absolviert, weil der Studienplatz eh noch auf sich warten lässt, oder in dem man sich für die richtige Gesellschaftsform entscheidet. Auch der Umstieg von der klassischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf die Bilanz kann sich steuerlich durchaus lohnen. Im Zweifel sollten Maßnahmen zunächst mit einer Steuerberatung besprochen werden. Dieser kann auch weitere Hinweise darüber geben, welche steuerrechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Dieser Artikel dient nur der oberflächlichen Information und kann keine Beratung ersetzten. Arzt-Berater24 ist keine Steuerberatungsgesellschaft.